Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt bei den Paritätischen Freiwilligendiensten Sachsen
Alle Freiwilligen sollen sich darauf verlassen können, in ihrem Freiwilligendienst mit Respekt und unter der Wahrung ihrer Grenzen begleitet und betreut zu werden. Von den Freiwilligen wird erwartet, die Grenzen anderer zu wahren. Unser Schutzkonzept vor (sexualisierter) Gewalt soll Machtmissbrauch, übergriffiges Verhalten und Gewalt innerhalb der Aktionsfelder der Freiwilligendienste verhindern bzw. Vorkommnisse professionell aufarbeiten.
Ziele
... sind der Schutz für Freiwillige, Rechts- und Handlungssicherheit für Anleitende und Beschäftigte der Freiwilligendienste sowie die Sensibilisierung und Prävention, um Grenzverletzungen zu vermeiden. Darüber hinaus wurden feste Verfahrensabläufe vereinbart, wie bei Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt vorzugehen ist.
Was kann ich beitragen?
Ein*e jede*r wird ermutigt, Dinge, die für sich oder andere nicht in Ordnung sind, offen anzusprechen und Beschwerden bei Einsatzstelle bzw. Träger vorzutragen. Anleitende und Beschäftigte unterliegen einem Verhaltenskodex und stehen in besonderer Verantwortung. Mit jeglicher Beschwerde wendet man sich am besten an unsere Ansprechpartner*innen bzw. 0351-82871310 info@parisax-freiwilligendienste.de
Wo finde ich mehr Informationen?
Im Download-Bereich finden Sie:
- Das Schutzkonzept
- Der Erfassungsbogen für Beschwerden (insbesondere im Rahmen des Schutzkonzeptes gegen (sexualisierte) Gewalt)
- Den Verhaltenskodex für Beschäftigte der Paritätischen Freiwilligendienste Sachsen gGmbH
- Den Verhaltenskodex für Anleitende in unseren Einsatzstellen
- Die Interventionsleitlinie (1), wenn Freiwillige von Grenzverletzungen oder Übergriffen der Beschäftigten (Referent*innen/Co-Teamende) betroffen sind.
- Die Interventionsleitlinie (2), wenn unter Freiwilligen Grenzverletzungen oder Übergriffen passiert sind.
- Die Interventionsleitlinie (3), wenn man Zeuge von Grenzverletzungen und Übergriffen wird.
- Die Interventionsleitlinie (4), wenn Freiwillige von Grenzverletzungen oder Übergriffen der Anleitenden oder Klient*innen betroffen sind.
- Die Interventionsleitlinie (5), wenn Freiwilligen Grenzverletzungen oder Übergriffe in der Einsatztstelle vorgeworfen werden.