Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt bei den Paritätischen Freiwilligendiensten Sachsen
Alle Freiwilligen sollen sich in ihrem Dienst sicher fühlen und darauf vertrauen können, mit Respekt und unter Wahrung ihrer persönlichen Grenzen begleitet zu werden. Ebenso wird erwartet, dass sie die Grenzen anderer achten. Das Schutzkonzept zielt darauf ab, Machtmissbrauch, übergriffiges Verhalten und jegliche Form von Gewalt in den Einsatzbereichen der Freiwilligendienste zu verhindern sowie auftretende Fälle professionell zu bearbeiten.

Warum ein Schutzkonzept?
Unser Anliegen ist es, Freiwillige zu schützen, Anleitenden und Mitarbeitenden rechtliche wie praktische Handlungssicherheit zu geben und durch Sensibilisierung sowie Prävention Grenzverletzungen vorzubeugen. Hierfür wurden verbindliche Verfahrensabläufe festgelegt, die das Vorgehen bei Verdachtsfällen, Übergriffen und Gewalthandlungen regeln.
Das vollständige Schutzkonzept, ein verbindlicher Verhaltenskodex für Anleitende und Freiwillige sowie Materialien zur Intervention stehen unten zum Download bereit.
Nimm Kontakt mit uns auf!
Jede*r wird ausdrücklich dazu ermutigt, offen anzusprechen, wenn etwas nicht in Ordnung ist – sei es für dich selbst oder für andere. Beschwerden oder Anliegen können jederzeit bei der Einsatzstelle oder beim Träger vorgebracht werden. Unsere Anleitenden und Mitarbeitenden handeln nach einem verbindlichen Verhaltenskodex und tragen eine besondere Verantwortung für ein respektvolles und sicheres Miteinander.
Wenn du eine Beschwerde oder ein Anliegen hast, kannst du dich vertrauensvoll an deine Ansprechpartner*innen vor Ort oder direkt an unsere Ansprechperson für Beschwerden wenden Maria Hille, 0351-82871320, beschwerde@freiwillig-jetzt.de
Kontakt

Wo finde ich mehr Informationen?
Materialien
Im Download-Bereich finden Sie:
- Das Schutzkonzept
- Der Erfassungsbogen für Beschwerden (insbesondere im Rahmen des Schutzkonzeptes gegen (sexualisierte) Gewalt)
- Die Interventionsleitlinie (1), wenn Freiwillige von Grenzverletzungen oder Übergriffen der Beschäftigten (Referent*innen/Co-Teamende) betroffen sind.
- Die Interventionsleitlinie (2), wenn unter Freiwilligen Grenzverletzungen oder Übergriffen passiert sind.
- Die Interventionsleitlinie (3), wenn man Zeuge von Grenzverletzungen und Übergriffen wird.
- Die Interventionsleitlinie (4), wenn Freiwillige von Grenzverletzungen oder Übergriffen der Anleitenden oder Klient*innen betroffen sind.
- Die Interventionsleitlinie (5), wenn Freiwilligen Grenzverletzungen oder Übergriffe in der Einsatzstelle vorgeworfen werden.
