Einsatzstelle werden

Nachdem Sie sich über Nutzen, Chancen und Anforderungen eines Freiwilligendienstes in Ihrer Einrichtung informiert haben, können Sie den Prozess zur Anerkennung als Einsatzstelle beginnen.

Die Anerkennung als Einsatzstelle für Freiwilligendienste erfolgt in 3 Schritten:

  1. Einreichen eines schriftlichen Antrags auf Anerkennung
  2. Prüfung durch die Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH
  3. Anerkennung als Einsatzstelle und Aufnahme ins Vermittlungsverfahren

Die Anerkennung als Einsatzstelle ist grundlegende Voraussetzung für die Besetzung von Freiwilligenstellen durch die Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH.


1. Einreichen einer schriftlichen Interessenbekundung

Mit dem schriftlichen Antrag reichen Sie alle Informationen und Unterlagen ein, die für das Anerkennungsverfahren im jeweiligen Freiwilligendienst notwendig sind. Um dies für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen Einsatzstellenformulare zum Download an. im FSJ und FSJ Chance können Sie den Antrag digital stellen: https://freiwillig-jetzt.questionpro.eu/ANTRAG. Laden Sie sich einfach das entsprechende Formular des Freiwilligendienstes herunter, für den Sie sich als Einsatzstelle interessieren. Im Anhang des jeweiligen Formulars finden Sie eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen. Im Unterschied zu den Jugendfreiwilligendiensten und dem FDAG muss eine Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt werden. Dies kann bis zu drei Monate dauern. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Anträge durch die Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH als Träger geprüft werden.

Senden Sie das ausgefüllte Formular und die notwendigen Unterlagen an:

Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH
Am Brauhaus 8
01099 Dresden

oder im Anhang einer E-Mail an info@parisax-freiwilligendienste.de bzw. als Fax an 0351-82871-300


2. Prüfverfahren durch die Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH

Prüfverfahren bei Erstanträgen:

  • Prüfung anhand des eingereichten Antrags
  • Abklären formaler Eignung (Kriterienkatalog der Freiwilligendienste bzw. des BAFzA)
  • Abklären inhaltlicher Eignung (Prüfung der Stellenbeschreibung durch Freiwilligendienste bzw. BAFzA)
  • Antrittsbesuch vor Ort durch unsere Projektreferent*innen (Erläuterungen und Klärung aller offenen Fragen)
  • Eindrücke aus dem Antrittsbesuch, Abgleich von schriftlichen und persönlichen Angaben
  • Erfassung der gewünschten Plätze und Abgleich mit dem Kontingent

Grundsätzlich wird für alle Projekte eine langfristige Kooperation mit den Einsatzstellen angestrebt. Wer einmal als Einsatzstelle anerkannt wurde, stellt in der Regel vereinfachte Folgeanträge (im Bereich FSJ) bzw. bleibt bis auf Widerruf Einsatzstelle bei den Paritätischen Freiwilligendiensten. Wiederholungsanträge sind möglichst einfach und dienen vornehmlich der Übersicht und Aktualität vorliegender Daten. Im BFD und FDAG sind keine Folgeanträge nötig. Ihren aktuellen Platzbedarf melden Sie jährllich dem jeweiligen Team.


3. Anerkennung als Einsatzstelle

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden Sie als Einsatzstelle für den Freiwilligendienst zugelassen und im Vermittlungsverfahren gelistet (Veröffentlichung u.a. auf der Homepage, Freiwilligenlotse). Sie haben damit Anspruch auf alle Beratungs- und Unterstützungsangebote, die wir unseren Anleiter*innen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung als Einsatzstelle hat nicht zwangsläufig die Besetzung mit einer*m Freiwilligen zur Folge. Es werden in der Regel immer etwas mehr Einsatzplätze anerkannt als tatsächlich besetzt werden, um den Freiwilligen eine gewisse Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Es ist im Interesse der jeweiligen Einsatzstelle, bei der Akquise von Freiwilligen selbst aktiv zu werden und sich als attraktiver Einsatzort zu präsentieren. Hierzu beraten wir Sie gerne und bieten entsprechende Weiterbildungen an.

Bei der Auswahl der Freiwilligen arbeiten wir auf Augenhöhe und die Entscheidung der Einsatzstelle ist für uns ein hohes Gut. In der Regel folgen wir Ihren Auswahlrückmeldungen, wenn dem keine Beschränkungen entgegenstehen (wie die Unvereinbarkeit mit Paritätischen Werten oder formale Begrenzungen).

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und Gewinnung von Freiwilligen.

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Kontakt

Bereich Freiwilligendienste

Tel: 0351 - 828 71 310
E-Mail: info@parisax-freiwilligendienste.de

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