Jetzt anerkennen lassen
Einsatzstelle werden
Schon bald könnten Sie Unterstützung für Ihre Einrichtung erhalten – starten Sie noch heute den Prozess mit Ihrem Antrag.
Wenn Sie mehr über die Vorteile, Chancen und Voraussetzungen eines Freiwilligendienstes in Ihrer Einrichtung erfahren möchten, schauen Sie hier vorbei.

Werden Sie Einsatzstelle
Bevor die ersten Freiwilligen Ihre Einrichtung unterstützen können, müssen Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen. So geht es:
Beratung & Antrag
Gern beraten wir Sie im Vorfeld, welcher Freiwilligendienst für Ihre Einsatzstelle am besten geeignet ist. Anschließend senden wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu.
Kontaktieren Sie uns gern!Anerkennung als Einsatzstelle
Nach Eingang Ihres Antrags auf Anerkennung als Einsatzstelle prüfen wir die Unterlagen. Dazu gehört auch ein Besuch in Ihrer Einrichtung.
Ziel ist es, gemeinsam zu klären, ob die gesetzlichen und qualitativen Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst erfüllt sind. Im Anschluss erfolgt die Anerkennung.Start in den Freiwilligendienst
Zur Bekanntmachung Ihres Freiwilligendienst-platzes erfolgt eine Veröffentlichung in unserem Einsatzstellenfinder sowie auf weiteren relevanten Plattformen. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Gewinnung von Freiwilligen. Zudem haben Sie Anspruch auf alle Beratungs- und Unterstützungsangebote, die wir unseren Anleiter*innen zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie unter Fortbildungen für Einsatzstellen.
1. Antrag
Mit dem schriftlichen Antrag (Interessensbekundung) reichen Sie alle Informationen und Unterlagen ein, die für das Anerkennungsverfahren im jeweiligen Freiwilligendienst notwendig sind.
- Digitaler Antrag für FSJ oder FSJ Chance
Den Antrag für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Soziale Jahr Chance (FSJ Chance) können Sie direkt hier digital machen:
- Antrag per Post für alle anderen Freiwilligendienste
- Laden Sie sich in unserem Downloadbereich das Formular des Freiwlligendienstes herunter, für den Sie sich als Einsatzstelle interessieren.
- Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie im Formular.
Senden Sie das ausgefüllte Formular und die notwendigen Unterlagen an:
Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH
Am Brauhaus 8
01099 Dresdenoder im Anhang einer E-Mail an info@parisax-freiwilligendienste.de bzw. als Fax an 0351-82871-300
Hinweis: Für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) muss Ihre Einsatzstelle durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt werden. Dies kann bis zu drei Monate dauern. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Anträge durch die Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH als Träger geprüft werden.
2. Prüfung
Das Prüfverfahren durch die Paritätische Freiwilligendienste Sachsen gGmbH läuft unterschiedlich ab – je nachdem, ob Sie bereits als Einsatzstelle anerkannt wurden oder zum ersten Mal eine anerkannte Einsatzstelle werden möchten. Grundsätzlich wird für alle Projekte eine langfristige Kooperation mit den Einsatzstellen angestrebt.
- Prüfverfahren bei Erstanträgen
- Prüfung anhand des eingereichten Antrags
- Abklären formaler Eignung (Kriterienkatalog der Freiwilligendienste bzw. des BAFzA)
- Abklären inhaltlicher Eignung (Prüfung der Stellenbeschreibung durch Freiwilligendienste bzw. BAFzA)
- Antrittsbesuch vor Ort durch unsere Projektreferent*innen (Erläuterungen und Klärung aller offenen Fragen)
- Eindrücke aus dem Antrittsbesuch, Abgleich von schriftlichen und persönlichen Angaben
- Erfassung der gewünschten Plätze und Abgleich mit dem Kontingent
- Folgeanträge
Wer einmal als Einsatzstelle anerkannt wurde, stellt in der Regel vereinfachte Folgeanträge (im Bereich FSJ) bzw. bleibt bis auf Widerruf Einsatzstelle bei den Paritätischen Freiwilligendiensten. Wiederholungsanträge sind möglichst einfach und dienen vornehmlich der Übersicht und Aktualität vorliegender Daten. Im BFD und FDAG sind keine Folgeanträge nötig. Ihren aktuellen Platzbedarf melden Sie jährlich dem jeweiligen Team.
3. Anerkennung als Einsatzstelle
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden Sie als Einsatzstelle für den Freiwilligendienst zugelassen und im Vermittlungsverfahren gelistet (Veröffentlichung u.a. auf der Homepage, Freiwilligenlotse). Sie haben damit Anspruch auf alle Beratungs- und Unterstützungsangebote, die wir unseren Anleiter*innen zur Verfügung stellen. Mehr finden Sie unter Fortbildungen für Einsatzstellen.
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung als Einsatzstelle hat nicht zwangsläufig die Besetzung mit einer*m Freiwilligen zur Folge. Es werden in der Regel immer etwas mehr Einsatzplätze anerkannt als tatsächlich besetzt werden, um den Freiwilligen eine gewisse Wahlfreiheit zu ermöglichen.
Von der Anerkennung zum Engagement
Als Einsatzstelle anerkannt – und jetzt?
Werden Sie aktiv in der Gewinnung von Freiwilligen und präsentieren Sie sich als attraktiver Einsatzort. Wir beraten Sie dabei gerne und bieten passende Weiterbildungen an.
Bei der Auswahl der Freiwilligen arbeiten wir auf Augenhöhe und die Entscheidung der Einsatzstelle ist für uns von großer Bedeutung. In der Regel folgen wir Ihren Auswahlrückmeldungen, sofern dem keine Beschränkungen entgegenstehen (z. B. die Unvereinbarkeit mit paritätischen Werten oder formale Vorgaben).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Gewinnung von Freiwilligen.


Weiterführende Links
Haben Sie Fragen?
Wir sind für Sie da!
Kontakt
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
