MENSCH, DU HAST RECHT!

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sichert jedem Menschen weltweit gleiche Rechte und Freiheiten zu – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft. Menschenrechte sind angeboren, unveräußerlich, universell und unteilbar.

Die Staaten der Vereinten Nationen haben sich auf diese Rechte als Grundlage für ihr Handeln verpflichtet. Seit ihrer Verkündung haben die Menschenrechte Eingang in internationale Vereinbarungen, völkerrechtlich bindende Konventionen und nationale Verfassungen gefunden.

Doch weiterhin werden weltweit Menschenrechte schwer verletzt. Auch 70 Jahre nach Verabschiedung der Erklärung durch die Vereinten Nationen muss ihr Schutz immer wieder neu eingefordert werden. Es sind unsere Rechte. Wir alle müssen sie kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie achten und für sie eintreten.

Unser Dachverband tritt täglich für die sozialen und individuellen Menschenrechte ein: Er weißt auf Menschenrechtsverletzungen hin, informiert die Öffentlichkeit und setzt sich in der sozialen Arbeit für die Rechte und Freiheiten aller Menschen ein. Von besonderer Bedeutung sind in der Arbeit die Themen Wohnen, Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Selbstbestimmung, sowie Schutz, Zuflucht und Hilfe.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte und Freiheiten eines jeden Menschen festgelegt sind. Zu ihrem 70. Geburtstag in diesem Jahr hat sie an Aktualität und Dringlichkeit nichts eingebüßt. Deshalb widmet sich der Paritätische Wohlfahrtsverband in 2018 dem Thema Menschenrechte auf besondere Weise.

Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Menschen-Rechte: Die 30 Regeln in leichter Sprache

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